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Urgent Action: Drohende Steinigung
Gilan Mohammadi und Gholamali Eskandari wurden wegen Ehebruchs zum Tode durch Steinigung verurteilt. Sie sollen sich seit 2003 in Haft befinden.
UA-010/2009 Index: MDE 13/005/2009 16. Januar 2009
Frau
GILAN MOHAMMADI,
etwa 30 Jahre Die beiden oben genannten Personen sollen sich seit 2003 in Haft befinden und wurden vermutlich im Jahr 2005 oder 2006 zum Tode durch Steinigung verurteilt. Ihre Urteile sollen im Laufe des Jahres 2008 vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden sein. Die Oberste Justizautorität erließ 2002 ein Moratorium für Hinrichtungen durch Steinigung, dennoch wurden seither mindestens fünf Personen zu Tode gesteinigt, zwei von ihnen am 26. Dezember 2008. Gilan Mohammadi und Gholamali Eskandari wurden wegen Ehebruchs zum Tode durch Steinigung verurteilt. Sie sind im Zentralgefängnis von Esfahan im Zentrum des Iran inhaftiert. Am 14. Januar 2009 reisten eine Anwältin und ein Anwalt nach Esfahan, in der Hoffnung, die Inhaftierten zu sehen und ihre rechtliche Vertretung übernehmen zu können, doch sie wurden von mehreren Gefängnis- und Justizangestellten daran gehindert. Die Justizbehörden von Esfahan behaupteten schließlich, ein Besuch sei nur möglich, wenn die beiden Verurteilten bereits den Wunsch geäußert hätten, sich mit Rechtsanwälten zu treffen. Mohammad Mostafaie, einer der beiden Anwälte, schrieb in seinem Blog, dass er nie zuvor in seinem Berufsleben einer solchen Vorgabe begegnet sei, und dass er aufgrund seiner Erfahrungen mit JustizvertreterInnen in Esfahan befürchte, dass die Behörden bereits Vorbereitungen für die Hinrichtung träfen. In einem Interview, das die Zeitung Etemad-e Melli am 15. Januar 2009 abdruckte, sagte die zweite Rechtsanwältin, das Vorgehen der JustizvertreterInnen in Esfahan sei ungesetzlich und man verweigere damit zwei Personen das Recht auf eine anwaltliche Vertretung. Sie gab weiter an, dass sie und ihr Kollege vorhätten, dagegen Beschwerde einzulegen, um Gilan Mohammadi und Gholamali Eskandari eine anwaltliche Vertretung zu ermöglichen. HINTERGRUNDINFORMATIONEN Die Strafe der Steinigung wird im Iran für das "Vergehen" Ehebruch verhängt. Im Dezember 2002 verfügte die Oberste Justizautorität des Iran, Ayatollah Shahroudi, ein Moratorium für Hinrichtungen durch Steinigung. Im August 2008 erklärte der Sprecher der Justiz, Ali Reza Jamshidi, dass die Steinigungen ausgesetzt worden seien. Dennoch sind seit 2002 wenigstens vier Männer und eine Frau zu Tode gesteinigt worden. Erst kürzlich hat man in Mashhad am oder um den 26. Dezember 2008 herum an zwei Männern eine Hinrichtung durch Steinigung vollstreckt; einem dritten Mann gelang es, sich aus der Grube zu befreien, in der er gesteinigt werden sollte. In einer Pressekonferenz am 13. Januar 2009 bestätigte Ali Reza Jamshidi, dass im Dezember 2008 Steinigungen stattgefunden hätten. Er gab weiter an, dass der Moratoriumserlass rechtlich nicht bindend sei und die RichterInnen ihn daher ignorieren könnten. 2007 wurde dem iranischen Parlament eine Neufassung des Strafgesetzbuchs zur Verabschiedung vorgelegt, über die zurzeit noch beraten wird. Diese Neufassung enthält immer noch die Möglichkeit der Steinigung, legt aber auch dar, dass sie auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft und mit Billigung der Obersten Justizautorität, je nach Beweislage durch eine andere Form der Hinrichtung oder 100 Peitschenhiebe ersetzt werden kann, wenn ihre Anwendung "dem System schade". Im Iran sind mindestens sieben weitere Frauen und ein Mann zur Steinigung verurteilt. Es könnte noch weitere Betroffene geben, deren Fälle Amnesty International nicht bekannt sind, da die beiden in Mashhad im Dezember 2008 hingerichteten Männer den Anti-Steinigungs-AktivistInnen im Iran bis dahin nicht bekannt waren. EMPFOHLENE AKTIONEN SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE bei den Behörden darauf dringen, dass Gilan Mohammadi und Gholamali Eskandari nicht hingerichtet werden; die Behörden auffordern, umgehend ein bindendes Hinrichtungsmoratorium für Steinigungen zu verhängen und allen Beteiligten deutlich zu machen, dass das Moratorium nicht umgangen werden darf, und dass alle BehördenvertreterInnen, die sich dieser Vorschrift widersetzen, persönlich zur Verantwortung gezogen werden; darauf dringen, umgehend ein Gesetz zu verabschieden, das die Steinigung als gesetzliche Strafe unmissverständlich verbietet und die Anwendung anderer Formen der Todesstrafe oder einer Prügelstrafe für "Ehebruch" untersagt. APPELLE AN
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
LEITER DES JUSTIZMINISTERIUMS IN ESFAHAN KOPIEN AN
RELIGIONSFÜHRER
LEITER DER IRANISCHEN BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Februar 2009 keine Appelle mehr zu verschicken. RECOMMENDED ACTION: PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE: urging the authorities not to execute Gilan Mohammadi and Gholamali Eskandari; calling on them to order an immediate and effective moratorium on executions by stoning, and make clear to all involved that this moratorium must not be breached and that any officials who defy that instruction will themselves be held accountable; urging them to speedily enact a law unequivocally banning stoning as a legal punishment and which does not permit the use of other forms of the death penalty or flogging against those convicted of "adultery".
AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. Urgent Actions - Postfach - 53108 Bonn HAUSANSCHRIFT Heerstr. 178 - 53111 Bonn Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 E: ua-de@amnesty.de - W: www.amnesty.de/ua SPENDENKONTO: 80 90 100 - Bank für Sozialwirtschaft - BLZ 370 205 00
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