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Iranische Justiz weist Karubis Vergewaltigungsvorwürfe zurück
Teheran (Reuters) - Die iranische Justiz hat Vorwürfe des
unterlegenen Präsidentschaftskandidaten Mehdi Karubi vehement
zurückgewiesen, wonach Regierungskritiker im Gefängnis vergewaltigt
worden sein sollen.
"Es gibt keine Dokumente, die die Vergewaltigungen beweisen, wie sie
Herr Karubi vorträgt", teilte ein hochrangig besetzter Ausschuss in
einem Bericht am Samstag dem Staatsfernsehen zufolge mit. Karubis
Vorwürfe und eingereichten Anschuldigungen seien ausgedacht und
zusammengestellt worden, um die öffentliche Meinung fehlzuleiten.
Dem dreiköpfigen Ausschuss gehört auch der iranische
Generalstaatsanwalt Gholamhossein Mohseni-Edschei an.
Karubi hatte im August den Vorwurf erhoben, regierungsfeindliche
Demonstranten seien in der Haft vergewaltigt und missbraucht worden.
Die Regierung hat die Anschuldigungen stets bestritten. Erst in der
vergangenen Woche war das Büro von Karubi geschlossen worden. Er und
der ebenfalls unterlegene Reformkandidat Mirhossein Mussawi werfen
der Regierung zudem Wahlfälschung vor.
Bei den Protesten gegen die umstrittene Wiederwahl von Präsident
Mahmud Ahmadinedschad waren nach Angaben der Opposition mehr als 70
Menschen getötet worden. Die Regierung spricht von 26 Toten,
darunter auch Angehörige der Sicherheitskräfte. Die Opposition hat
die Totenzahl auf über 70 beziffert. Hunderte Demonstranten wurden
zudem festgenommen.
Eine Untersuchung der Gewalt gegen regierungskritische
Demonstranten, angeordnet vom geistlichen Oberhaupt Ajatollah Ali
Chamenei, dauert an. Das berüchtigte Kahrisak-Gefängnis nahe
Teheran, wo mindestens drei Menschen in der Haft gestorben sein
sollen, wurde bereits geschlossen. Nach Angaben des Justizvertreters
Mohammad-Kasem Bahrami sind in der vergangenen Woche sieben Menschen
bezüglich der Misshandlungsvorwürfe festgenommen worden. Es gebe
bereits 90 Rechtsbeschwerden von ehemaligen Gefangenen, die während
der Haft misshandelt worden seien, sagte er der Zeitung "Etemad" am
Sonntag. Damit trat er dem Ergebnis des Untersuchungsausschusses
entgegen.
Quelle: Reuter Deutschland
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