Ein iranischer Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafrechts
legitimiert schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen
NEW YORK, 22. Februar 2008 (BWNS) –
Dem iranischen Parlament liegt derzeit ein Regierungsentwurf zur
Änderung des Strafrechts vor. Sollte die von der iranischen
Regierung eingebrachte Gesetzesvorlage vom Parlament angenommen
werden, würde dies zur rechtlichen Legitimierung einer ganzen Reihe
von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen führen, von denen
nicht nur die Bahá'í, sondern auch viele andere iranische Bürger
betroffen wären, zum Teil auch außerhalb des Landes. Darauf machte
heute die Internationale Bahá'í-Gemeinde aufmerksam.
Größte Sorge bereitet den Bahá'í ein
Passus, der die Todesstrafe für all jene anordnet, die vom Islam zu
einer anderen Religion konvertieren. Diese Verfügung beträfe nicht
nur die Bahá'í, sondern auch Christen, Juden und andere. "Die
Gesetzesvorlage widerspricht allen Menschenrechtsstandards sowie
allen internationalen Abkommen, denen der Iran zugestimmt hat",
sagte Bani Dugal, Hauptrepräsentantin der Internationalen
Bahá'í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen.
"Es ist wichtig, dass die
internationale Gemeinschaft sich jetzt zu Wort meldet – jetzt, bevor
es zu spät ist, und der Gesetzesentwurf zum geltenden Recht im Iran
wird".
Der Gesetzesentwurf würde auch dem
Zugriff der Regierung bei vermeintlichen Verstößen gegen die
Sicherheit außerhalb des Landes eine rechtliche Grundlage geben.
Ebenso würden Diskriminierungspraktiken rechtswirksam, die gegen die
Bahá'í und andere bereits in weitem Umfang angewendet werden. Die
Folge wäre, dass eine Reihe „religiöser" und anderer Verbrechen so
umdefiniert würde, dass praktisch jede Gruppe, die von der Regierung
abgelehnt wird, in ernsthafte Gefahr gerät.
"Wenn dieses Gesetz verabschiedet
wird, dürfen Regierung und Klerus ungestraft gegen iranische Bürger
ausschließlich aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit vorgehen", so
Bani Dugal weiter. "Dies ist nicht nur ein Angriff auf die Menschen
im Iran, sondern auf alle, die sich dafür einsetzen, grundlegende
Menschenrechte aufrecht zu erhalten".
Dugal sagte, dass der neue Paragraph
über religiöse Konversion – definiert als Abfall vom Glauben bzw.
Apostasie - sprachlich besonders streng formuliert worden sei,
insofern als die Todesstrafe für all jene verhängt wird, die vom
Islam zu einer anderen Religion konvertieren und nicht sofort
widerrufen. "Im Text wird das Wort Hadd benutzt, welches bedeutet,
dass die Todesstrafe explizit als unveränderliche Strafe festgelegt
wird, die weder modifiziert, noch verringert oder zurückgenommen,
also annulliert oder für ungültig erklärt werden kann", sagte Dugal.
„In der Vergangenheit wurden Todesurteile in Apostasiefällen
verkündet – und auch ausgeführt -, aber dies war noch nie gesetzlich
festgelegt." Als abtrünnig werden laut diesem Gesetz auch die
Anhänger jeder Religion außer dem Islam bezeichnet, bei deren
Zeugung ein Elternteil Moslem war. „So wäre das Kind eines
muslimischen und eines christlichen Elternteiles, das sich dazu
entscheidet, den christlichen Glauben anzunehmen, laut dieser
Gesetzgebung der Apostasie schuldig und würde die Todesstrafe
erhalten", sagte Bani Dugal.
Ein anderer Passus des
Gesetzesentwurfes, der ebenfalls Anlass zur Sorge gibt, ist die
Ausweitung der "Sicherheitsgesetze" außerhalb des Irans, so dass
auswärtige Iraner dem Zugriff der Regierung ausgesetzt wären."Dem
Iran reicht es offenbar nicht, innerhalb seiner Landesgrenzen
diejenigen ins Visier zu nehmen, die er als Feinde betrachtet", so
Dugal in Bezug auf Artikel 112 des Gesetzesentwurfes, der sich auf
Taten „gegen die Regierung, die Unabhängigkeit und die innere, wie
äußere Sicherheit des Landes" bezieht. "Da der Begriff "Sicherheit"
nicht im Gesetz definiert wird, kann jede Tat als solche eingestuft
werden", sagte sie. "Es sind tatsächlich schon viele iranische
Bahá'í fälschlich der Aktivitäten gegen die Sicherheit des Landes
angeklagt worden".
"Wenn das neue Strafgesetz
ratifiziert wird, würden iranische Bahá'í und andere in der ganzen
Welt für Taten außerhalb des Iran zur Rechenschaft gezogen werden,
die als gegen die Sicherheit des Iran gerichtet bewertet werden".
Die Unklarheit des Gesetzes in Bezug auf "Beleidigung des Heiligen"
und andere Straftaten gäbe der Regierung freie Hand gegen jede
Gruppe vorzugehen, die sie ablehnt", sagte Dugal weiter. "Das Gesetz
enthält Abschnitte, die sich auf das Begehen nicht spezifizierter
Straftaten oder Verbrechen beziehen wie auch Paragraphen, die sich
auf Menschen beziehen, die „der Korruption und der Anrichtung von
Unheil auf Erden schuldig sind' sagte sie.
"Es würde auch die Todesstrafe
rechtswirksam werden lassen für jeden, der den ‚Propheten
beleidigt'", erläuterte Dugal. "Solche Vorkehrungen bringen viele
Gruppen, darunter auch die Bahá'í, in eine extrem verwundbare Lage,
da praktisch jeder Kontext als ‚Beleidigung' des Propheten definiert
werden kann, vor allem dann, wenn es um religiöse Überzeugungen
geht".
Aufgrund der damit zusammenhängenden
Entwicklungen drückte der Präsident der Europäischen Union vor
kurzem seine "ernsthafte Sorge" über die sich "verschlimmernde"
Situation der Bahá'í-Gemeinde im Iran aus. "Die EU ist über die
fortwährende systematische Diskriminierung und Verfolgung der Bahá'í
im Iran besorgt, darunter den Ausschluss von Universitätsstudenten
und Schülern, die eingeschränkte Beschäftigung von Bahá'í und die
Anti-Bahá'í-Propagandakampagnen in den iranischen Medien." sagte Dr.
Dimitrij Rupel aus Slovenien, Präsident der EU, im Namen der 27
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union am 7. Februar 2008.