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DROHENDE FOLTER UND MISSHANDLUNG / GEWALTLOSE POLITISCHE
GEFANGENE
Zum Christentum
übergetreten:
Herr
Mojtaba Hussein, 21 Jahre alt
Herr Mahmoud Matin
Herr Arash
ein weiterer Mann und eine Frau
Fünf zum Christentum konvertierte
Personen – vier Männer und eine Frau – werden derzeit ohne
Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Sie sind deshalb in
Gefahr gefoltert zu werden. Offenbar sind sie allein
aufgrund ihres Glaubens inhaftiert und somit als gewaltlose
politische Gefangene zu betrachten.
Mojataba Hussein wurde am 11. Mai 2008 um 19 Uhr gemeinsam
mit seinem Vater, einem Bruder und einer Schwester im Haus
der Familie in Shiraz in der südwestlich gelegenen Provinz
Fars festgenommen. Die Sicherheitskräfte konfiszierten im
Verlauf der Razzia alle Bücher der Familie sowie CDs,
Computer und Drucker. Bis auf Mojataba Hussein wurden alle
am folgenden Tag wieder freigelassen. Die Behörden haben
seiner Familie aber bislang weder mitgeteilt, wo Mojataba
Hussein festgehalten wird, noch warum er festgenommen wurde.
Auch die Anträge auf Besuchserlaubnis sind bislang
zurückgewiesen worden. Die Polizei soll erklärt haben: „Er
kooperiert nicht mit uns, deshalb muss er in Haft bleiben“.
Im
April 2008 waren ein Mann und eine schwangere Frau, bei
denen es sich ebenfalls um konvertierte Christen handeln
soll, in der Stadt Amol in der nördlichen Provinz Mazandaran
festgenommen worden. Zwei Männer, Mahmoud Matin and Arash,
wurde am 13. Mai 2008 in einem Park in Shiraz in Gewahrsam
genommen. Es ist weder bekannt, warum man sie festnahm noch
wo man sie in Haft hält.
hintergrundinformationen
Das
Christentum ist zwar als Religion im Iran anerkannt,
evangelikale Christen, von denen einige vom Islam zum
Christentum übergetreten sind, werden indes häufig von den
Behörden drangsaliert. Konvertiten sind in Gefahr,
festgenommen, angegriffen oder zum Tode verurteilt zu
werden. Auf der Grundlage des islamischen Rechts ist das
Übertreten vom Islam zu einer anderen Religion (Apostasie)
verboten und kann mit dem Tode bestraft werden, wenn der
Konvertit sich weigert, wieder zum Islam überzutreten. Das
iranische Strafgesetzbuch sieht keine gesonderten
Bestimmungen für Apostasie vor. Richter sind allerdings
angewiesen, ihr Wissen über das islamische Recht in Fällen
anzuwenden, zu denen das Strafgesetzbuch keine bestimmten
Regelungen enthält.
In
Artikel 23 der iranischen Verfassung heißt es unter anderem,
dass “niemand belästigt oder getadelt werden darf, nur weil
er einen bestimmten Glauben hat“. Der Iran ist als
Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche
und politische Rechte dazu verpflichtet, die in Artikel
18 des Pakts verankerte Religionsfreiheit zu respektieren.
Darin heißt es: „Jedermann hat das Recht auf Gedanken-,
Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die
Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener
Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine
Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit
anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst,
Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu
bekunden“. |