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DROHENDE FOLTER UND MISSHANDLUNG / GEWALTLOSE POLITISCHE GEFANGENE
Zum Christentum übergetreten:
Herr Mojtaba Hussein, 21 Jahre alt
Herr Mahmoud Matin
Herr Arash
ein weiterer Mann und eine Frau

Fünf zum Christentum konvertierte Personen – vier Männer und eine Frau – werden derzeit ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Sie sind deshalb in Gefahr gefoltert zu werden. Offenbar sind sie allein aufgrund ihres Glaubens inhaftiert und somit als gewaltlose politische Gefangene zu betrachten.

Mojataba Hussein wurde am 11. Mai 2008 um 19 Uhr gemeinsam mit seinem Vater, einem Bruder und einer Schwester im Haus der Familie in Shiraz in der südwestlich gelegenen Provinz Fars festgenommen. Die Sicherheitskräfte konfiszierten im Verlauf der Razzia alle Bücher der Familie sowie CDs, Computer und Drucker. Bis auf Mojataba Hussein wurden alle am folgenden Tag wieder freigelassen. Die Behörden haben seiner Familie aber bislang weder mitgeteilt, wo Mojataba Hussein festgehalten wird, noch warum er festgenommen wurde. Auch die Anträge auf Besuchserlaubnis sind bislang zurückgewiesen worden. Die Polizei soll erklärt haben: „Er kooperiert nicht mit uns, deshalb muss er in Haft bleiben“.

Im April 2008 waren ein Mann und eine schwangere Frau, bei denen es sich ebenfalls um konvertierte Christen handeln soll, in der Stadt Amol in der nördlichen Provinz Mazandaran festgenommen worden. Zwei Männer, Mahmoud Matin and Arash, wurde am 13. Mai 2008 in einem Park in Shiraz in Gewahrsam genommen. Es ist weder bekannt, warum man sie festnahm noch wo man sie in Haft hält.

 

hintergrundinformationen
 

Das Christentum ist zwar als Religion im Iran anerkannt, evangelikale Christen, von denen einige vom Islam zum Christentum übergetreten sind, werden indes häufig von den Behörden drangsaliert. Konvertiten sind in Gefahr, festgenommen, angegriffen oder zum Tode verurteilt zu werden. Auf der Grundlage des islamischen Rechts ist das Übertreten vom Islam zu einer anderen Religion (Apostasie) verboten und kann mit dem Tode bestraft werden, wenn der Konvertit sich weigert, wieder zum Islam überzutreten. Das iranische Strafgesetzbuch sieht keine gesonderten Bestimmungen für Apostasie vor. Richter sind allerdings angewiesen, ihr Wissen über das islamische Recht in Fällen anzuwenden, zu denen das Strafgesetzbuch keine bestimmten Regelungen enthält.

In Artikel 23 der iranischen Verfassung heißt es unter anderem, dass “niemand belästigt oder getadelt werden darf, nur weil er einen bestimmten Glauben hat“. Der Iran ist als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dazu verpflichtet, die in Artikel 18 des Pakts verankerte Religionsfreiheit zu respektieren. Darin heißt es: „Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden“.