STEINIGUNGEN IN IRAN
Wer beim ersten Wurf tötet, bricht das Gesetz
Von Friederike Freiburg
Steinigungen
sind blutige Spektakel und weltweit geächtet. In Iran werden sie bis
heute von Richtern verfügt - als tödliche Strafe unter anderem bei
Ehebruch. Das Strafgesetzbuch regelt die Größe der Steine, die
Reihenfolge der Werfer - und den seltenen Fall, dass ein Opfer
überlebt.
Hamburg - Zwei in weiße Gewänder gekleidete Gestalten werden bis zur
Hüfte im Boden eingegraben, ihre Gesichter sind verhüllt. Eine Menge
versammelt sich im Kreis um die wehrlosen Menschen, deren Arme
hinter dem Rücken gefesselt zu sein scheinen.
Die ersten Steine fliegen. Sie haben die Größe von Apfelsinen. Die
Getroffenen sacken in sich zusammen.
Es sind seltene Bilder einer Steinigung. Die Aufnahmen stammen aus
dem Jahr 1991 - und könnten doch aktuell sein. Denn obwohl Iran 2002
der EU versprochen hat, die grausige Praxis abzuschaffen, werden
noch immer Menschen zum Tod durch Steinigung verurteilt. Vor allem
Frauen sind laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty
International (ai) die Opfer - meist haben sie ein Vergehen
begangen, das in den meisten Ländern der Erde nicht einmal strafbar
ist: Ehebruch.
2007 starben in Iran laut ai mindestens 317 Menschen im Namen des
Staates - nur China tötete eifriger, 470 Hinrichtungen gab es dort.
Den Angaben zufolge waren unter den Exekutierten in Iran drei
Minderjährige, der jüngste war zum Tatzeitpunkt 13. Die gängige
Hinrichtungsmethode ist Hängen, der iranische Rechtskodex erlaubt
aber auch Erschießen, den elektrischen Stuhl und Steinigungen.
Wie eine Steinigung ablaufen soll, ist bis ins Detail festgelegt.
Mindestens drei Gläubige müssen anwesend sein. Wenn der Delinquent
gestanden hat, wirft der Richter den ersten Stein.
Protestwelle im In- und Ausland
Wenn der Delinquent auf Grundlage von Zeugenaussagen verurteilt
wurde, werfen erst die Zeugen, dann der Richter, dann das Publikum.
Männer werden bis zur Hüfte, Frauen bis zur Brust im Boden
eingegraben. Bei der Größe des Steins ist zu beachten, dass "er
nicht so groß ist, dass er den Verurteilten beim ersten oder zweiten
Treffer tötet, und gleichzeitig nicht so klein, dass er nicht mehr
als Stein erkennbar wäre".
Wer aus dem Erdloch entkommen kann, wird wieder eingegraben - es sei
denn, er hat vorher gestanden. Wer sich dann befreien kann, darf
gehen. Theoretisch jedenfalls.
Wie viele Menschen seit 2002 in Iran gesteinigt wurden, ist unklar.
Nach ai-Angaben waren es mindestens drei, davon ist jedoch nur ein
Fall offiziell bestätigt: der von Dschafar Kiani. Er war des
Ehebruchs schuldig gesprochen worden und sollte gemeinsam mit der
ebenfalls verurteilten Frau im Juni 2007 auf einem Friedhof in der
Nähe von Takestan in der Provinz Ghaswin gesteinigt werden. Doch
Mitglieder der iranischen Organisation Stop Stoning Forever machten
Zeitpunkt und Ort der geplanten Hinrichtung öffentlich und lösten
eine Protestwelle im In- und Ausland aus. Die Behörden stoppten die
Pläne vorübergehend, die Aktivisten hofften auf einen Sieg - doch
den Tod von Dschafar Kiani konnten sie nicht verhindern. Er wurde im
Juli 2007 gesteinigt.
Zwölf Delinquenten von der Steinigung
bedroht
Zurück
blieb die Frau, Mokarameh Ebrahimi. Ihr stand das gleiche Schicksal
bevor. Dann die Überraschung: Ebrahimi, die elf Jahre lang in der
Todeszelle saß, kam frei - begnadigt offenbar vom religiösen Führer
des Landes, Ajatollah Ali Chamenei.
Selbst Menschenrechtler, die ja auf diesen Schritt gehofft hatten,
waren verblüfft. "So etwas kommt selten vor", sagte Schadi Sadr,
Leiter von Stop Stoning Forever, "ich habe keine Ahnung, was
letztlich dazu geführt hat." Er sei aber sicher, dass der Druck der
Öffentlichkeit dazu beigetragen habe.
Solche Erfolgsgeschichten können sich die anderen Gefangenen nur
wünschen, die noch in den Todestrakten iranischer Gefängnisse auf
ihre Steinigung warten. Laut ai sind das derzeit noch zehn Frauen
und zwei Männer.
Zwei der Inhaftierten sind Sohre und Asar Kabiri-Nejat. Ihr Fall
zeigt, wie willkürlich ein so gravierendes Urteil zustande kommen
kann. Den Schwestern wurde eine zweifelhafte Videoaufnahme zum
Verhängnis. Gesehen hat den Film kaum jemand, nicht einmal der
Anwalt der beiden. Der Mann einer der beiden Frauen hat den Film
angefertigt und behauptet, er zeige die Frauen mit einem fremden
Mann. Er dient als Hauptbeweisstück im Prozess. Der Vorwurf
zunächst: "illegale Beziehungen". Das Urteil: 99 Peitschenhiebe.
Nach Angaben ihres Anwalts Dschabbar Solati wurde das Urteil
vollstreckt, die Frauen blieben in einem Gefängnis in Karadsch
westlich von Teheran inhaftiert.
Plötzlich lautete die Anklage auf
Ehebruch
Dann, sechs Monate später, rollte ein neuer Richter den Fall wieder
auf. Jetzt lautete der Vorwurf plötzlich auf Ehebruch, als Beweise
dienten jenes ominöse Video und angebliche Geständnisse der
Angeklagten. Dass die Frauen diese widerriefen, nütze nichts. Das
Gericht verurteilte sie zum Tod durch Steinigung.
Anwalt Solati hofft, die Vollstreckung noch abwenden zu können.
"Auch nach iranischem Recht darf niemand für dasselbe Verbrechen
zweimal verurteilt werden", sagte er dem SPIEGEL kürzlich in einem
Interview. Ob sich das Gericht auf diese Argumentation einlässt, ist
noch offen.
Noch also ist ein Ausweg für die Schwestern nicht in Sicht, doch
zaghafte Reformen deuten sich an. Das iranische Parlament prüft eine
Neufassung des Strafgesetzbuches. Sollte die neue Version in Kraft
treten, könnte dies das formale Ende der Steinigungen im Land
bedeuten. Stattdessen werden Ehebrecher dann auf anderem Weg
hingerichtet. Auch eine Umwandlung des Strafmaßes in Auspeitschen
soll möglich sein. Auch die Begnadigung von Mokarameh Ebrahimi gibt
Menschenrechtlern Anlass zur Hoffnung. Doch entschieden ist noch
nichts. Und bis dahin gilt: In Iran ist es nicht gegen das Gesetz,
einen Menschen zu Tode zu steinigen.
Nur dabei den falschen Stein zu benutzen, das ist verboten.
Anmerkung der Redaktion: Im Vorspann dieses Artikels stand wegen
eines redaktionellen Bearbeitungsfehlers in einer früheren Version,
die Steinigung werde nur noch in Iran für Ehebruch verhängt. Wir
bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.