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Iran: Todesstrafe für
Religionswechsel
Factum Magazin - Switzerland (03. April
2008)
Als alarmierenden Verstoss gegen die
Menschenrechte und die Religionsfreiheit bezeichnet die
Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher vom Institut für
Islamfragen das geplante iranische Gesetz zur Festlegung der Todesstrafe
für muslimische Apostaten.
Da bisher eine gesetzliche Festlegung dieser
Strafe fehlte, konnten die Richter bis anhing auch entsprechend lange
Gefängnis- oder harte Arbeitsstrafen verhängen. Damit könnte bald
Schluss sein.
Da sich der Gesetzesentwurf nach Artikel 112 auf
alle Aktionen gegen die innere und äussere Sicherheit des Landes
bezieht, wären künftig auch iranische Christen, die aus Deutschland oder
anderen Ländern abgeschoben würden, von einer Verurteilung bedroht und
in Lebensgefahr.
Nachdem der Gesetzesentwurf bereits im Januar vom
Kabinett genehmigt wurde, steht die erwartete Zustimmung des Parlaments
noch aus. Das Gesetz würde neben Konvertiten zum Christentum auch
liberale Denker und Mitglieder der religiösen Minderheit der Baha’i
betreffen.
Neben dem Abfall vom Islam (Apostasie) sieht der
Gesetzesentwurf die Todesstrafe für Trunkenheit, Vergewaltigung, Mord,
bewaffneten Diebstahl, Drogenhandel, Ehebruch und männliche
Homosexualität vor.
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