Europaisches Parlament
verurteil Hinrichtung von Jugendlichen,
schwangeren Frauen und geistig Behidnerten durch
den iranischen Mullahstaat
Entschließung des Europäischen Parlaments zum
Iran
Das Europäische Parlament,
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- unter Hinweis auf seine früheren
Entschließungen zum Iran,
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- unter Hinweis auf den Menschenrechtsdialog
EU-Iran und insbesondere die vierte Runde,
die am 14./15. Juni 2004 in Teheran
stattfand und in der sich die Regierung des
Iran dazu bekannte, die Achtung der
Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit
zu verstärken,
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- unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte der Vereinten Nationen
und den Internationalen Pakt über
bürgerliche und politische Rechte sowie die
UN-Konvention über die Rechte des Kindes,
von denen der Iran Vertragsstaat ist,
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- unter Hinweis auf die Empfehlung des
Obersten Richters der Islamischen Republik
Iran an die Richter im Dezember 2002, sie
sollten eine alternative Bestrafung in
Fällen wählen, in denen andernfalls die
Strafe der Steinigung verhängt würde, und
seine Ankündigung des Verbots der Folter im
April 2004 und den darauf folgenden Erlass
entsprechender Vorschriften durch das
iranische Parlament, die vom Wächterrat im
Mai 2004 gebilligt wurden,
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- unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates vom 16./17. Dezember
2004,
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- unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 10.
März 20041 zur Einsetzung einer
Interparlamentarischen Delegation für die
Beziehungen zum Iran,
A. unter Hinweis auf sich mehrende Berichte über
vollstreckte Hinrichtungen oder Todesurteile,
die unter offensichtlicher Missachtung
international anerkannter Schutzvorschriften
verhängt wurden, darunter Urteile gegen
jugendliche Straftäter, schwangere Frauen und
geistig Behinderte,
B. unter Hinweis darauf, dass in der Resolution
der UN-Generalversammlung vom 20. Dezember 2004
auf die sich verschlechternde Situation
betreffend das Recht auf freie Meinungsäußerung
und die Freiheit der Medien hingewiesen wird,
insbesondere die verstärkte Verfolgung der
friedlichen Äußerung politischer Ansichten,
einschließlich willkürlicher Festnahmen und Haft
ohne Anklage oder Prozess,
C. in der Erwägung, dass es Berichte gibt über
willkürliche Verhaftungen von Journalisten,
Cyberjournalisten und Webloggern, Blockade von
Online-Publikationen und Bedrohung solcher
Journalisten, die über Folter berichten, mit
langjährigen Gefängnisstrafen durch die
iranische Justiz, womit gegen den einzigen
verbleibenden Zugang der iranischen
Öffentlichkeit zu unzensierten Informationen
scharf durchgegriffen wird;
D. in der Erwägung, dass der
UN-Sonderberichterstatter Ambeyi Ligabo
feststellte, dass das iranische Pressegesetz und
das
Strafgesetzbuch nicht den zulässigen
Einschränkungen entsprechen, die in Artikel 19
Absatz 3 des Internationalen Pakts über
bürgerliche und politische Rechte aufgeführt
sind,
E. unter Hinweis darauf, dass der Iran immer
noch nicht der Konvention über die Beseitigung
aller Formen von Diskriminierung von Frauen
beigetreten ist und dass sein Parlament kürzlich
einen Gesetzentwurf über die Gleichstellung von
Mann und Frau abgelehnt hat,
F. unter Hinweis darauf, dass der Rat am 13. und
14. Dezember 2004 seine Unterstützung für einen
Verhandlungsprozess über ein langfristiges
Arrangement EU-Iran erteilt hat, nachdem er die
Bestätigung der vollen Einstellung aller
nuklearen Anreicherungs- und
Wiederaufarbeitungsaktivitäten des Iran durch
die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) zur
Kenntnis genommen hat, mit dem Ziel, die
Verhandlungen über ein Handels - und
Kooperationsabkommen wiederaufzunehmen, und der
Abgabe objektiver Garantien, dass das
Nuklearprogramm des Iran ausschließlich
friedlichen Zwecken dient,
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wiederholt seine generelle Ablehnung der
Todesstrafe, und verurteilt insbesondere
nachdrücklich Todesurteile gegen bzw. die
Hinrichtung von jugendlichen Straftätern,
schwangeren Frauen und geistig Behinderten;
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fordert die iranischen Behörden auf,
nachzuweisen, dass sie ihr erklärtes Moratorium
des Steinigens umsetzen, und fordert die
sofortige Umsetzung des Verbots der Folter, das
- wie angekündigt - vom iranischen Parlament
verabschiedet und vom Wächterrat gebilligt
wurde;
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verurteilt die Kampagne der Justiz gegen
Journalisten, Cyberjournalisten und Weblogger,
die zur Einstellung von Publikationen,
Inhaftierung und, Berichten zufolge,
weitverbreiteter Folter und erzwungenen falschen
Geständnissen führt, und fordert die Behörden
auf, all diejenigen freizulassen, die wegen
gewaltloser Vergehen im Zusammenhang mit der
Presse und mit Meinungsäußerung festgenommen,
gerichtlich verfolgt oder verurteilt wurden;
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fordert das iranische Parlament auf, das
iranische Pressegesetz und das
Strafgesetzbuch gemäß den Verpflichtungen
des Iran im Rahmen des Internationalen Pakts
über bürgerliche und politische Rechte
anzupassen, und insbesondere alle
strafrechtlichen Vorschriften aufzuheben, die
sich auf die friedliche Meinungsäußerung, auch
in der Presse, beziehen;
-
fordert die Behörden auf, international
anerkannte rechtliche Schutzvorschriften zu
respektieren, unter anderem betreffend Personen,
die religiösen Minderheiten angehören, ganz
gleich, ob sie offiziell anerkannt sind oder
nicht;
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begrüßt den vorläufigen Aufschub der Hinrichtung
von Hajieh Esmailvand und berichtet, dass der
Fall Leyla Moafi an Gerichtspsychiater verwiesen
wurde, "um ihren Geisteszustand zu untersuchen",
besteht allerdings darauf, dass ihre angeblichen
"Verbrechen" nicht international
anerkennbare Straftatbestände sind und dass ihre
Strafverfolgung nicht internationalen
Menschenrechtsstandards entspricht;
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besteht darauf, dass einvernehmliche und private
sexuelle Betätigung unter Erwachsenen in den
Bereich der "Privatsphäre" fällt, und
fordert die sofortige Freilassung aller wegen
solcher Betätigung festgehaltenen Personen;
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begrüßt und unterstützt den Verhandlungsprozess
EU-Iran über nukleare Fragen, auch als eine
Gelegenheit, um Fortschritte im Dialog EU-Iran
auf politischer und menschenrechtlicher Ebene
und in den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen
zu machen, und unterstützt den Rat, wenn er
Maßnahmen des Iran erwartet, um auch andere
Bedenken der Union zu zerstreuen, wie z.B. die
Beendigung seiner Unterstützung für
terroristische Organisationen, stärkere Achtung
der Menschenrechte und Änderung seines
Verhaltens zum Friedensprozess im Nahen Osten;
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ersucht seine Ausschüsse für auswärtige
Angelegenheiten und für bürgerliche Freiheiten,
die Art und Weise zu prüfen, wie sich das
Parlament am Prozess der regelmäßigen
Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts
2001/931/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001
über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur
Bekämpfung des Terrorismus beteiligen und dabei
die Entwicklungen seit 2001 berücksichtigen
kann;
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hofft, dass die Einsetzung seiner
Interparlamentarischen Delegation für die
Beziehungen zum Iran es in die Lage versetzen
wird, produktive Diskussionen mit dem iranischen
Parlament und auch mit der iranischen
Zivilgesellschaft zu führen;
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beauftragt seinen Präsidenten, diese
Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen
Vertreter für die GASP, den Regierungen und
Parlamenten der Mitgliedstaaten und der
Regierung und dem Parlament der Islamischen
Republik Iran zu übermitteln.
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