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IRAN

Haft- und Prügelstrafen gegen Frauenrechtlerinnen aufheben!

 

Sechs iranische Frauenrechtsaktivistinnen sind zwischen Februar und Mai 2008 wegen der Teilnahme an einer friedlichen Versammlung zu Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren verurteilt worden. Vier von ihnen sollen außerdem mit jeweils zehn Peitschenhieben bestraft werden. Werden Sie aktiv: Fordern Sie mit Amnesty, die Haft- und Prügelstrafen gegen die sechs Frauen aufzuheben!

Iranische Frauenbewegung stört die nationale Sicherheit

Als im März 2007 ein Verfahren gegen fünf andere Frauenaktivistinnen lief, nahmen
Marzieh Mortazi Langaroudi, Zeynab Peyghambarzadeh, Nasrin Afzali, Nahid Ja'fari, Rezvan Moghaddam, Parvin Ardalan
an einer friedlichen Versammlung vor dem Gerichtsgebäude teil. Dafür sind sie nun verurteilt worden, u. a. wegen der „Teilnahme an einer illegalen Versammlung“ und wegen „geheimer Absprache mit der Absicht, die nationale Sicherheit zu stören“.

Alle Urteile sind auf Bewährung ausgesetzt. Sollten die Frauen während der Bewährungszeit wegen ähnlicher Vergehen – also der Teilnahme an friedlichen Demonstrationen oder Versammlungen – verurteilt werden, können die Urteile jederzeit vollstreckt werden. Alle sechs Frauen haben Berufung gegen ihre Verurteilungen eingelegt.

Frauenbewegung in Iran fordert Ende der diskriminierenden Gesetzgebung

Die sechs Frauenaktivistinnen unterstützen, wie u. a. auch Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, die Kampagne für Gleichberechtigung. Seit Beginn der Kampagne im August 2006 haben die iranischen Behörden immer wieder Dutzende AktivistInnen unter vage formulierten Vorwürfen festgenommen. Immer wieder löst die Polizei friedliche Demonstrationen auf, behindert und bedroht die UnterstützerInnen der Frauenbewegung. Doch allen Festnahmen, Misshandlungen und Schikanen zum Trotz: Die Frauenbewegung lässt sich nicht einschüchtern. Helfen Sie mit: Unterstützen Sie die iranische Frauenbewegung in ihrem Streben nach Gleichberechtigung – im täglichen Leben und in der Gesetzgebung.

 

NAHID JA’FARI erhielt im April eine sechsmonatige Freiheitsstrafe und zehn Peitschenhiebe, die auf Bewährung ausgesetzt wurden. Sie wurde ebenfalls wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ verurteilt. Bei ihrer Verhaftung am 4. März 2007 wurde Nahid Ja’fari mehrere Zähne ausgeschlagen.

NASRIN AFZALI wurde im April 2008 zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe und zehn Peitschenhieben verurteilt wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“. Die Strafen sind auf Bewährung ausgesetzt.

PARVIN ARDALAN wurde wegen „Versammlung und geheimer Absprache mit der Absicht, die nationale Sicherheit zu stören“, zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe ist für drei Jahre Bewährung ausgesetzt. Im März 2008 wurde Parvin Ardalan ebenfalls untersagt nach Schweden auszureisen, um dort den Olof Palme Human Rights Award entgegenzunehmen.

MARZIEH MORTAZI LANGAROUDI wurde im Februar 2008 zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe und zehn Peitschenhieben verurteilt. Beide Strafen sind für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.

ZEYNAB PEYGHAMBARZADEH erhielt im März 2008 eine zweijährige Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt ist. Sie wurde wegen der „Teilnahme an einer illegalen Versammlung“ und „geheimer Absprache mit der Absicht, die nationale Sicherheit zu stören“ verurteilt.

REZVAN MOGHADDAM wurde im April 2008 zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe und zehn Peitschenhieben verurteilt. Die Strafen sind für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.

Nahid Ja'fari © ai
Nahid Ja'fari
© www.kosoof.com
Nasrin Afzali © ai
Nasrin Afzali
© www.kosoof.com
Parvin Ardalan © www.kosoof.com
Parvin Ardalan
© www.kosoof.com

 

EMPFOHLENE AKTIONEN

 

Bitte schreiben Sie höflich formulierte E-Mails oder Luftpostbriefe in gutem Persisch, Arabisch, Englisch oder auf Deutsch an die Oberste Justizautorität, Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi, in denen Sie ihn dazu auffordern

  • Sorge dafür zu tragen, dass die Anhörungen im Berufungsverfahren gegen die Verurteilungen und das Strafmaß der sechs Frauenrechtsverteidigerinnen, schnell und unparteiisch durchgeführt werden.

  • die Fälle zu prüfen und die Verurteilung aufzuheben, sofern die Urteile gegen die sechs Frauen im Berufungsverfahren bestätigt werden

  • die umfassende Reisefreiheit sicher zu stellen, die den Aktivistinnen laut Artikel 12 des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte zusteht

  • die Prügelstrafen gegen die Frauenrechtsaktivistinnen unter keinen Umständen zu vollstrecken. Drängen Sie Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi, alle Prügelstrafen aufzuheben. Die Prügelstrafe ist nach Auffassung von Amnesty International eine Form der Folter. Sie ist grausam, unmenschlich und erniedrigend.

  • das Reiseverbot gegen Parvin Ardalan aufzuheben und den FrauenrechtsaktivistInnen ihre Reisefreiheit zu garantieren.

 

 
APPELLE AN DIE OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT

Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi
Anrede: Ihre Exzellenz (Your Excellency)
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh / Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St, Vali Asr Ave, south of Serah-e Jamhouri
Tehran 1316814737
Islamische Republik Iran

E-Mail: info@dadgostary-tehran.ir (Betreff: FAO Ayatollah Shahroudi)