IRAN
Haft- und Prügelstrafen gegen Frauenrechtlerinnen
aufheben!
Sechs iranische Frauenrechtsaktivistinnen sind
zwischen Februar und Mai 2008 wegen der Teilnahme an einer
friedlichen Versammlung zu Haftstrafen zwischen sechs Monaten und
zwei Jahren verurteilt worden. Vier von ihnen sollen außerdem mit
jeweils zehn Peitschenhieben bestraft werden. Werden Sie aktiv:
Fordern Sie mit Amnesty, die Haft- und Prügelstrafen gegen die sechs
Frauen aufzuheben!
Iranische Frauenbewegung stört die nationale
Sicherheit
Als im März 2007 ein Verfahren gegen fünf andere
Frauenaktivistinnen lief, nahmen
Marzieh Mortazi Langaroudi, Zeynab Peyghambarzadeh, Nasrin Afzali,
Nahid Ja'fari, Rezvan Moghaddam, Parvin Ardalan
an einer friedlichen Versammlung vor dem Gerichtsgebäude teil. Dafür
sind sie nun verurteilt worden, u. a. wegen der „Teilnahme an einer
illegalen Versammlung“ und wegen „geheimer Absprache mit der
Absicht, die nationale Sicherheit zu stören“.
Alle Urteile sind auf Bewährung ausgesetzt. Sollten
die Frauen während der Bewährungszeit wegen ähnlicher Vergehen –
also der Teilnahme an friedlichen Demonstrationen oder Versammlungen
– verurteilt werden, können die Urteile jederzeit vollstreckt
werden. Alle sechs Frauen haben Berufung gegen ihre Verurteilungen
eingelegt.
Frauenbewegung in Iran fordert Ende der
diskriminierenden Gesetzgebung
Die sechs Frauenaktivistinnen unterstützen, wie u. a.
auch Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, die Kampagne für
Gleichberechtigung. Seit Beginn der Kampagne im August 2006 haben
die iranischen Behörden immer wieder Dutzende AktivistInnen unter
vage formulierten Vorwürfen festgenommen. Immer wieder löst die
Polizei friedliche Demonstrationen auf, behindert und bedroht die
UnterstützerInnen der Frauenbewegung. Doch allen Festnahmen,
Misshandlungen und Schikanen zum Trotz: Die Frauenbewegung lässt
sich nicht einschüchtern. Helfen Sie mit: Unterstützen Sie die
iranische Frauenbewegung in ihrem Streben nach Gleichberechtigung –
im täglichen Leben und in der Gesetzgebung.
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NAHID
JA’FARI erhielt im April eine sechsmonatige
Freiheitsstrafe und zehn Peitschenhiebe, die auf Bewährung
ausgesetzt wurden. Sie wurde ebenfalls wegen „Störung der
öffentlichen Ordnung“ verurteilt. Bei ihrer Verhaftung am 4.
März 2007 wurde Nahid Ja’fari mehrere Zähne ausgeschlagen.
NASRIN AFZALI wurde im April 2008 zu einer
sechsmonatigen Freiheitsstrafe und zehn Peitschenhieben
verurteilt wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“. Die
Strafen sind auf Bewährung ausgesetzt.
PARVIN
ARDALAN wurde wegen „Versammlung und geheimer Absprache
mit der Absicht, die nationale Sicherheit zu stören“, zu
zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe ist für drei
Jahre Bewährung ausgesetzt. Im März 2008 wurde Parvin
Ardalan ebenfalls untersagt nach Schweden auszureisen, um
dort den Olof Palme Human Rights Award entgegenzunehmen.
MARZIEH
MORTAZI LANGAROUDI wurde im Februar 2008 zu einer
sechsmonatigen Freiheitsstrafe und zehn Peitschenhieben
verurteilt. Beide Strafen sind für zwei Jahre auf Bewährung
ausgesetzt.
ZEYNAB
PEYGHAMBARZADEH erhielt im März 2008 eine zweijährige
Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt ist. Sie wurde
wegen der „Teilnahme an einer illegalen Versammlung“ und
„geheimer Absprache mit der Absicht, die nationale
Sicherheit zu stören“ verurteilt.
REZVAN
MOGHADDAM wurde im April 2008 zu einer sechsmonatigen
Freiheitsstrafe und zehn Peitschenhieben verurteilt. Die
Strafen sind für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. |


Nahid Ja'fari
© www.kosoof.com

Nasrin Afzali
© www.kosoof.com

Parvin Ardalan
© www.kosoof.com |
EMPFOHLENE AKTIONEN
Bitte schreiben Sie höflich formulierte E-Mails oder
Luftpostbriefe in gutem Persisch, Arabisch, Englisch oder auf
Deutsch an die Oberste Justizautorität, Ayatollah Mahmoud Hashemi
Shahroudi, in denen Sie ihn dazu auffordern
-
Sorge dafür
zu tragen, dass die Anhörungen im Berufungsverfahren gegen die
Verurteilungen und das Strafmaß der sechs
Frauenrechtsverteidigerinnen, schnell und unparteiisch
durchgeführt werden.
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die Fälle
zu prüfen und die Verurteilung aufzuheben, sofern die Urteile
gegen die sechs Frauen im Berufungsverfahren bestätigt werden
-
die
umfassende Reisefreiheit sicher zu stellen, die den
Aktivistinnen laut Artikel 12 des Internationalen Paktes über
Bürgerliche und Politische Rechte zusteht
-
die
Prügelstrafen gegen die Frauenrechtsaktivistinnen unter keinen
Umständen zu vollstrecken. Drängen Sie Ayatollah Mahmoud Hashemi
Shahroudi, alle Prügelstrafen aufzuheben. Die Prügelstrafe ist
nach Auffassung von Amnesty International eine Form der Folter.
Sie ist grausam, unmenschlich und erniedrigend.
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das
Reiseverbot gegen Parvin Ardalan aufzuheben und den
FrauenrechtsaktivistInnen ihre Reisefreiheit zu garantieren.
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APPELLE AN DIE OBERSTE
JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Mahmoud Hashemi
Shahroudi
Anrede: Ihre Exzellenz (Your Excellency)
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh / Office of
the Head of the Judiciary
Pasteur St, Vali Asr Ave, south of Serah-e
Jamhouri
Tehran 1316814737
Islamische Republik Iran
E-Mail:
info@dadgostary-tehran.ir
(Betreff: FAO Ayatollah Shahroudi) |
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