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Todesstrafe
für Weblog-Autoren, Internetseiten-Betreiber und all
diejenigen, die den religiösen Glauben der
iranisch-islamischen Machthaber nicht haben
-
Beachten Sie folgende Pressemeldung –
http://isna.ir/ISNA/NewsView.aspx?ID=News-1159713
Salarkia im Gespräch mit der ISNA:
Einige Websites tragen zum moralischen
Verfall der Jugendlichen
Verschärfung der Bestrafung der Störung der psychischen
Sicherheit der Gesellschaft kann entgegenwirken
Ressort: Islamisches Recht und Recht –
Gesellschaftliche Rechte
1387/04/17
07-07-2008
11:33:02
Nachrichten-Code: 8704-09071
Isna – die Presseagentur der Iranischen
Studenten – Teheran
Ressort: Islamisches Recht und Recht –
Gesellschaftliche Rechte
Der Stellvertreter der Staatsanwaltschaft
Teheran hat den eiligen Beschluss des Gesetzentwurfs
„zur Verschärfung der Bestrafung der Störung der
psychischen Sicherheit der Gesellschaft“ Zusammenlegung
und Vereinheitlichung der in diesem Zusammenhang
bestehenden Gesetze genannt und gesagt: „Neu ist in
diesem Gesetzentwurf nur das Thema der Weblogschreiber
und Websites-Betreiber, die den moralischen Verfall der
Gesellschaft betreiben und Unsittlichkeit, Prostitution
und Heidentum/Atheismus verbreiten.“
Mahmoud Salarkia
teilte im Interview mit dem Rechtsreporter der isna mit,
dass gemäß diesem Gesetzentwurf Personen, die Angst und
Schrecken und Unsicherheit in der Region verbreiten, als
Heiden bezeichnet würden und Personen, die in der
Gesellschaft Unsittlichkeit/Verdorbenheit verbreiten,
als „Verdorbene auf der Erde“ gelten und behandelt
würden.
Salarkia betonte
die Notwendigkeit der Einführung des Strafmaßes
Hinrichtung auch für Leute, die Unsittlichkeit,
Prostitution und Heidentum verbreitende Websites und
Weblogs erstellen und ins Internet stellen und fügte
hinzu: „Leider hat man heute unseren Glauben und unsere
Religion in Form von Beleidigung des Großen Propheten
des Islam und der Reinen Imame unter Beschuss genommen,
und die Dreistigkeit der Westler bei der
In-Frage-Stellung der Religion ist so weit gestiegen,
dass sie sogar auch den erhabenen Gott beleidigen und
angreifen und zum Polytheismus beitragen. Verbreitung
dieses Atheismus und Verunglimpfung der islamischen
Heiligtümer werden die Todesstrafe nach sich ziehen,
weil sie mit diesen Taten das Gesicht der Religion, der
Imame und des Propheten (s) verheeren und in Frage
stellen.“
Der stellvertretende Staatsanwalt
Teherans hat unter Betonung der Tatsache, dass bereits
im Islamischen Strafgesetzbuch die Todesstrafe für die
Heiden/Atheisten vorgesehen sei und dies kein
politisches Thema sei, gesagt: „Leute, die gegen das
System und die Revolution eingestellt sind, tun alles,
um den Geist der Jugendlichen und anderen Leute zu
zerstören, und Leute, die im Inland solche Personen
unterstützen und ihre Ziele verwirklichen, verdienen
eine härtere Bestrafung wie etwa Salam Rushdi ihn
bekommen hat; er ist von Imam Khomeini als Heide
bezeichnet worden. Das Urteil [Mordaufruf] von Imam
Khomeini gegen den Heiden Rushdi ist sehr klar und
deutlich, und wir stehen dazu, weil wir glauben, dass er
als Heiden zum Tode verurteilt worden ist, und wir
werden das Urteil vollstrecken, wo auch immer dies
möglich wird.“
Salarkia sagte
ferner: „Gemäß Art. 513 Islamisches Strafgesetzbuch ist
die Strafe für Beleidiger und diejenige, die ein
Attentat auf Heiligtümer des Islam, Propheten, Imame
oder der Hoheit Zahra [Fatemeh Zahra, Tochter des
Propheten Mohammad] verüben, ist die Hinrichtung, so
dass wir in dem bisherigen Recht die Todesstrafe für
Atheismus und Beleidigung der islamischen Heiligtümer
bereits hatten.
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