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Iran:
Bahá’í-Schüler von iranischen Universitäten abgelehnt
eligionsangabe bei Immatrikulation schließt Bahá’í aus Bewerbungen
werden als "unvollständig" zurückgeschickt
Auch
in diesem Jahr können nicht alle Schüler, die sich zur
Bahá’í-Religion bekennen, im
Iran studieren. Wie die Internationale Gesellschaft für
Menschenrechte (IGFM) jetzt erfahren hat, wurden viele
Bahá’í-Bewerber bei der Vergabe von Studienplätzen an den
Universitäten nicht berücksichtigt. Ihre Bewerbungen waren als
"unvollständig" markiert und aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen
worden. Die iranische Regierung hatte auch in den letzten Jahren nur
eine beschränkte Zahl der Bahá’ís zum Studium zugelassen.
Nachdem im Iran landesweit die Universitätszulassungen bekannt
gegeben wurden, erhielten viele Bahá’í-Bewerber Absagen mit der
Bemerkung "Antrag unvollständig". Wie in vergangenen Jahren
erhielten nur einige wenige die Chance für ein Studium. Derzeit ist
die Zahl der Bahá’ís an den verschiedenen Universitäten Irans sehr
gering, da viele der Studenten, die noch 2006 und 2007 ihr Studium
aufnehmen durften, aus den Universitäten vertrieben wurden und ihre
Bemühungen, ihr Studium wieder aufnehmen zu können, vergeblich
waren.
Neue Hindernisse für
Bahá’í-Bewerber an Hochschulen
In diesem Jahr wurde eine neue Methode zur Einschränkung von
Bahá’í-Studenten an iranischen Universitäten eingeführt. Die auf
einer Webseite angebotene Bewerbung verlangte eine Pflichtangabe der
Religionszugehörigkeit. Zur Wahl standen Schia, Sunna, Christ,
Zoroastrier und Jude, jedoch nicht Bahá’í. Bleibt das Feld frei,
erfüllt der Bewerber die Aufnahmebedingungen nicht, der Antrag wird
als unvollständig bewertet und zurückgewiesen.
Religiöse Minderheit
verfolgt
Im letzten Jahr wurden über 150 Fälle von Schikanen,
Verunglimpfungen, Demütigungen und Misshandlungen durch Lehrer und
Schulbeamte gegen Bahá’í-Schüler aller Altersgruppen bekannt. Die
Bahá’ís werden im Iran ausschließlich aufgrund ihrer religiösen
Überzeugung systematisch diskriminiert, verfolgt und vertrieben.
Quelle: IGFM
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