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Urgent Action: Haft ohne Kontakt zur Außenwelt
Der Blogger Hossein Derakhshan wurde am 1. November 2008 im Haus seiner Familie festgenommen. Da sowohl seiner Familie als auch seinem Rechtsanwalt der Zugang zu ihm verwehrt wird, weiß niemand, wo Hossein Derakhshan derzeit festgehalten wird. Er könnte Folter oder Misshandlung ausgesetzt sein, während er ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert ist. UA-343/2008 Index: MDE 13/178/2008 15. Dezember 2008 Herr HOSSEIN DERAKHSHAN, Blogger, der die iranische und die kanadische Staatsbürgerschaft besitzt Der Blogger Hossein Derakhshan wurde am 1. November 2008 im Haus seiner Familie festgenommen. Da sowohl seiner Familie als auch seinem Rechtsanwalt der Zugang zu ihm verwehrt wird, weiß niemand, wo Hossein Derakhshan derzeit festgehalten wird. Er durfte vier Telefonate mit seiner Familie führen, die aber jeweils nur etwa eine Minute dauerten. Das vorerst letzte Gespräch fand Ende November 2008 statt. Er könnte Folter oder Misshandlung ausgesetzt sein, während er ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert ist. Hossein Derakhshan hat sowohl die iranische als auch die kanadische Staatsbürgerschaft. Ende Oktober 2008 reiste er mit einem von der iranischen Botschaft in Paris ausgestellten Reisedokument in den Iran. Dieses Dokument brauchte er, da im Iran die doppelte Staatsbürgerschaft nicht akzeptiert wird. Im Iran schrieb er bis zum 1. November, dem Tag seiner Verhaftung, weiter an seinem Blog. Berichten zufolge wurde er im Haus seiner Familie von sechs Beamten in Zivil festgenommen, die offenbar über einen Durchsuchungsbefehl verfügten. Im Zuge der Durchsuchung wurden sein Computer und andere persönliche Gegenstände konfisziert und man brachte ihn an einen unbekannten Ort. Berichten zufolge wird Hossein Derakhshan im Auftrag der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts in Teheran festgehalten. Er wurde zwar nicht angeklagt, es wird aber angenommen, dass man ihn beschuldigt "die Religion verunglimpft" zu haben, wahrscheinlich in seinen Blogs. HINTERGRUNDINFORMATIONEN Der Iran ist ein Vertragsstaat des rechtlich bindenden Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR). In Artikel 19 des IPBPR heißt es: "(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit. (2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. (3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind (a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer (b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit."
Dennoch werden vage formulierte Bestimmungen im iranischen
Strafgesetzbuch benutzt, um Dissens und öffentliche Diskussionen zu
unterbinden und zu kriminalisieren. Zum Beispiel können Delikte, die
als "Verunglimpfung" der Religion aufgefasst werden, nach §513 des
iranischen Strafgesetzbuches mit dem Tod oder Gefängnisstrafen von
ein bis fünf Jahren bestraft werden. §698 ermöglicht eine Strafe von
zwei Monaten bis zwei Jahren Gefängnis oder bis zu 74 Peitschenhiebe
für Vergehen wie das bewusste Schüren von "Sorge und Unbehagen in
der Bevölkerung" sowie die mündliche und schriftliche Verbreitung
von Falschmeldungen, sogar wenn diese nur ein Zitat sind. EMPFOHLENE AKTIONEN SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS, IN DENEN SIE <!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->die iranischen Behörden auffordern, Hossein Derakhshan unverzüglich freizulassen, sofern er keiner international anerkannten Straftat angeklagt werden kann und ihm umgehend ein faires Gerichtsverfahren zu gewähren, bei dem internationale Standards eingehalten werden; <!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->bei den Behörden darauf dringen, den Aufenthaltsort und rechtlichen Status von Hossein Derakhshan bekannt zu geben und sicherzustellen, dass er unverzüglich regelmäßigen Zugang zu seiner Familie und einem Rechts-anwalt seiner Wahl erhält sowie die gegebenenfalls nötige medizinische Versorgung; <!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->bei den iranischen Behörden auf die Zusicherung dringen, dass Hossein Derakhshan weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird, während er in Haft ist. APPELLE AN
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
GEHEIMDIENSTMINISTER KOPIEN AN
RELIGIONSFÜHRER
LEITER DER IRANISCHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Januar 2009 keine Appelle mehr zu verschicken. PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH, PERSIAN OR YOUR OWN LANGUAGE: <!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->calling on the authorities to immediately release Hossein Derakhshan or to charge him with an internationally recognizable criminal offence and to promptly try him in proceedings meeting fair trial standards; <!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->urging the authorities to clarify the whereabouts and status of Hossein Derakhshan, while calling on them to grant him immediate access to his family, legal representation of his choice and any medical attention he may required; <!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->calling on the authorities to ensure that Hossein Derakhshan is not tortured or otherwise ill-treated while in custody. AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. Urgent Actions - Postfach - 53108 Bonn HAUSANSCHRIFT Heerstr. 178 - 53111 Bonn Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 E: ua-de@amnesty.de - W: www.amnesty.de/ua SPENDENKONTO: 80 90 100 - Bank für Sozialwirtschaft - BLZ 370 205 00
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